Um die notwendig gewordenen Anpassungen und ein sicheres Anlaufen des Verfahrens zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2011 geschaffen. Bis dahin werden die Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform angenommen. Für die Lohnabrechnung ab Juli 2011 ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln.



